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Lohnempfehlung und Spesenreglement für Kinderbetreuerinnen und Haushalthilfen Der Familienservice empfiehlt folgende Lohnansätze: Stundenlohn
Monatslohn
Werden Kost und Logis bezogen, können sie vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wer-den (Frühstück Fr. 4.- , Mittagessen Fr. 8.-, Nachtessen Fr. 6.-, Logis pro Monat Fr. 270.-. Der durchschnittliche Monatslohn einer gelernten Kleinkindererzieherin beträgt in der Schweiz Fr. 3'700.- pro Monat, in der Stadt Zürich Fr. 4'300.- brutto (inkl. 4 Wochen Ferien, 13. Monatslohn) Der Mindestlohnansatz für eine hauswirtschaftliche Betriebsangestellte mit Fähigkeitsausweis im Kanton Zürich beträgt Fr. 3'200.- bis Fr. 3'800, mit Berufserfahrung Fr. 3'800.- bis 4'800.- brutto (inkl. Naturallohn). Der Monatslohn dividiert durch 186 Stunden ergibt den Basisstundenlohn (entspricht einer 43-Stundenwoche). Spesen Die Betreuungsperson / Haushalthilfe erhält folgende Spesen ersetzt:
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